NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN HELPER-SERVICE
Letzte Änderung : 17th November, 2025
- Definitionen. Die definierten Begriffe haben die in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Nutzer angegebene Bedeutung, sofern hierin nicht anders definiert.
- Geltungsbereich. Diese Nutzungsbedingungen für den Helper-Service („Helper-Service Bedingungen“) gelten für Dienstleistungen, die der Lieferpartner dem Nutzer über die auf der Plattform verfügbare Funktion „Helper-Service“ erbringt. Der „Helper-Service“ ermöglicht es dem Nutzer, Hilfsdienste (als Zusatzdienst zur Sendungszustellung) mit dem Lieferpartner zu vereinbaren und zu planen, indem der Nutzer eine Anfrage zur Abholung bestimmter Güter zum Be- und Entladen, Bewegen oder Heben („Hilfsdienste“) stellt. Diese Helper-Service Bedingungen ergänzen die Delivery Partner Terms of Use und Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Nutzer.
- Zahlung der Zusatzgebühren. Der Nutzer ist verpflichtet, für die Hilfsdienste eine Zusatzgebühr zu zahlen. Die Höhe dieser zusätzlichen Gebühren kann je nach Dauer der Support-Dienstleistungen variieren. Die zusätzlichen Gebühren werden dem Nutzer vor der verbindlichen Bestellung der Support-Dienstleistungen transparent mitgeteilt.
- Anpassung der Zusatzgebühren. Lalamove behält sich das Recht vor, das Zusatzgebührenmodell, die Kriterien für die Zusatzgebührenberechnung und die Höhe der Zusatzgebühren für zukünftige Hilfsdienste anzupassen. Über solche Anpassungen, die eine Erhöhung der Zusatzgebühren zur Folge haben, wird der Nutzer vor der nächsten Bestellung der Hilfsdienste informiert. Er hat die Möglichkeit, die Bestellung der Hilfsdienste zu dem angepassten Preis vorzunehmen oder von einer Bestellung abzusehen.
- Rolle von Lalamove. Die von Lalamove bereitgestellte Plattform ermöglicht es den Nutzern, Hilfsdienste bei den Lieferpartnern anzufordern, und den Lieferpartnern, diese bereitzustellen und auszuführen. Es liegt im alleinigen Ermessen der Nutzer und der Lieferpartner, ob sie auf der Plattform einen Vertrag über Hilfsdienste miteinander abschließen. Lalamove sowie etwaige verbundene Unternehmen agieren ausschließlich als Vermittler der Hilfsdienste zwischen Nutzern und Lieferpartnern und erbringen selbst keine Hilfsdienste, beschäftigen keine entsprechenden Lieferpartner und treten auch nicht als Lieferpartner auf. Sämtliche Hilfsdienste werden ausschließlich von den Lieferpartnern erbracht.
- Kein Fremdeigentum; Rechte Dritter. Nutzer dürfen die Hilfsdienste nur in Auftrag geben, wenn sie alleiniger Eigentümer der Güter oder sonst zur Beauftragung der Hilfsdienste befugt sind. Die Beauftragung der Hilfsdienste darf nicht zu einer Verletzung von Rechten Dritter führen.
- Verpackung. Der Lieferpartner oder sein Erfüllungsgehilfe hilft nicht beim Verpacken der Güter oder beim Einpacken von Kartons. Der Nutzer muss die Güter ordnungsgemäß verpacken und für den Transport vorbereiten, bevor der Lieferpartner oder sein Erfüllungsgehilfe eintrifft. Der Lieferpartner oder sein Erfüllungsgehilfe bietet keine Installation oder Entfernung von Geräten an.
- Zusätzlicher Schutz oder besondere Anforderungen. Wenn der Nutzer zusätzlichen Schutz für die Güter oder andere besondere Anforderungen benötigt, muss der Nutzer den Lieferpartner hierüber im Voraus informieren. Der Lieferpartner entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er solche besonderen Anforderungen akzeptiert. Sollte der Lieferpartner solche besonderen Anforderungen akzeptieren, kann eine zusätzliche, vom Nutzer zu tragende und im Ermessen des Lieferpartners liegende Gebühr für solche besonderen Anforderungen anfallen.
- Ausreichende, korrekte und ausführbare Anweisungen. Der Nutzer hat dem Lieferpartner oder seinem Erfüllungsgehilfen ausreichende, korrekte und ausführbare Anweisungen und Bestellungen zu erteilen. Sollten unzureichende, falsche oder aus sachlichen oder rechtlichen Gründen nicht ausführbare Anweisungen oder Bestellangaben zu zusätzlichen Kosten führen, trägt der Nutzer diese zusätzlichen Kosten.
- Hilfsdienste außerhalb der Plattform. Sofern der Nutzer Hilfsdienste nicht über den „Helper-Service“ bei der Bestellung gebucht hat, besteht seitens des Lieferpartners keine Verpflichtung, Hilfsdienste zu erbringen. Begehrt der Nutzer vor dem Einladen der Güter in das Fahrzeug des Lieferpartners die Erbringung solcher Hilfsdienste, liegt die Entscheidung über die Erbringung der Hilfsdienste allein im Ermessen des Lieferpartners bzw. seines Erfüllungsgehilfen.
(a)Stimmt der Lieferpartner bzw. sein Erfüllungsgehilfe der Erbringung der Hilfsdienste zu, wird er den Nutzer vor Vertragsschluss über etwaige Zusatzgebühren informieren. Ist der Nutzer mit der Zahlung der Zusatzgebühren einverstanden, kommt hinsichtlich der Erbringung der Hilfsdienste ein eigenständiger Vertrag zwischen dem Lieferpartner und dem Nutzer zustande. Die Regelungen dieser Helper-Service Bedingungen (mit Ausnahme der Ziffern2 und 5 Satz 1 und Satz 2) gelten in diesem Fall entsprechend.
(b)Lehnt der Lieferpartner bzw. sein Erfüllungsgehilfe die Erbringung der Hilfsdienste ab, kann dieser die gesamte Sendungszustellung stornieren. Die ursprüngliche Anfrage des Nutzers für die Erbringung der Sendungszustellung (ohne die Hilfsdienste) bleibt in diesem Fall offen und kann von anderen Lieferpartnern auf der Plattform angenommen werden. - Haftung für Nutzer ohne Unternehmenskonto.
Mit Ausnahme von Nutzern mit Unternehmenskonten, auf die die besonderen Haftungsbestimmungen in Ziffer12 anwendbar sind, gelten die folgenden Haftungs- und Haftungsbeschränkungsregelungen:
11.1Umfang der Haftung. Lalamove haftet unbeschränkt für (i) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (ii) Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lalamove, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Lalamove beruhen.
11.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Lalamove haftet in den übrigen Fällen bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. „Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Lalamove auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
11.3 Netzwerkstörungen. Lalamove haftet nicht für Störungen innerhalb der Plattform, die Lalamove nicht zu vertreten hat.
11.4 Abgrenzung der Verantwortlichkeit als Vermittler. Als reiner Vermittler haftet Lalamove nicht für die Erbringung der Hilfsdienste, da diese vollständig vom Lieferpartner auf eigene Rechnung und Verantwortung erbracht werden. Lalamove ist daher nicht verantwortlich für Schäden, Geldbußen oder sonstige Verluste, die den Nutzern aufgrund der Inanspruchnahme von Hilfsdiensten oder des Verhaltens der Lieferpartner oder ihrer Erfüllungsgehilfen entstehen. Lalamove gibt keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Qualität, Eignung, Sicherheit, Befähigung, Pünktlichkeit oder Verlässlichkeit der Lieferpartner oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
11.5 Haftung für Nutzerpflichten. Lalamove haftet nicht für Schäden, die auf einer mangelhaften Verpackung der Sendung durch die Nutzer beruhen oder auf Schäden, die an Gütern bereits vor Beginn des Transports vorhanden waren.
11.6 Geltung für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Lalamove. - Haftung für Unternehmen.
Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten nur gegenüber Unternehmen (d. h. Nutzern, die über ein Unternehmenskonto verfügen).
12.1 Leichte Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lalamove nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. „Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertrauen darf.
12.2 Ausschluss von entgangenem Gewinn. Die Haftung von Lalamove für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
12.3 Begrenzung auf typische, vorhersehbare Schäden. Die Haftung von Lalamove ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, der bei dieser Art von Dienstleistungsvertrag typischerweise eintreten kann.
12.4 Netzwerkstörungen. Lalamove haftet nicht für Störungen innerhalb seines Netzwerks, die Lalamove nicht zu vertreten hat.
12.5 Datenverlust. Lalamove haftet nicht für die Verluste von Daten, soweit solche Verluste auch bei angemessenen Sicherungsmaßnahmen durch das Unternehmen unvermeidbar gewesen wären.
12.6 Abgrenzung der Verantwortlichkeit als Vermittler. Als Vermittler haftet Lalamove nicht für die Erbringung der Hilfsdienste, da diese vollständig vom Lieferpartner auf eigene Rechnung und Verantwortung erbracht werden. Lalamove ist daher nicht verantwortlich für Schäden, Geldbußen, Verspätungen oder sonstige Verluste, die dem Unternehmen aufgrund der Inanspruchnahme von Hilfsdiensten oder des Verhaltens der Lieferpartner oder ihrer Erfüllungsgehilfen entstehen. Lalamove gibt keine Zusicherung und übernimmt keinerlei Garantie hinsichtlich der Qualität, Eignung, Sicherheit und Befähigung sowie Pünktlichkeit und Verlässlichkeit der Lieferpartner oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
12.7 Haftung für Nutzerpflichten. Lalamove haftet nicht für Schäden, die auf einer mangelhaften Verpackung der Sendung durch das Unternehmen oder dessen autorisierte Nutzer beruhen oder auf Schäden, die an Gütern bereits vor Beginn des Transports vorhanden waren. Die Haftung von Lalamove erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen der Nutzung der Plattform, die sich aus der unsachgemäßen oder fehlerhaften Nutzung durch das Unternehmen oder dessen autorisierte Nutzer resultieren.
12.8 Geltung für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsregelungen und -beschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Lalamove.
12.9 Ausnahmen. Die in dieser Ziffer12 genannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für: (i) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; und (ii) Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lalamove, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. - Änderungen dieser Helper-Service Bedingungen.
13.1 Änderungsrecht. Lalamove hat das Recht, diese Helper-Service Bedingungen zu ändern, soweit dies aus den nachstehend aufgeführten Gründen zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses mit den Nutzern erforderlich ist:
(a) um entstandene Vertragslücken auszugleichen, wenn eine nach Vertragsschluss in den Helper-Service Bedingungen entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lässt (z. B. die Rechtsprechung erklärt eine Klausel für unwirksam) und diese sich nicht anders beseitigen lässt; oder
(b) um diese Helper-Service Bedingungen an Änderungen der Rechtslage (z. B. Änderungen des geltenden Rechts oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung) anzupassen, soweit dies erforderlich ist, um die Rechtmäßigkeit und sonstige Gesetzeskonformität dieser Helper-Service Bedingungen sowie von Leistung und Gegenleistung sicherzustellen; oder
(c) um das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen, wenn dies nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war) in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Dies gilt nur, sofern Lalamove diese Änderungen nicht veranlasst und auf diese auch keinen Einfluss hat.
13.2 Änderungsfrist. Die Nutzer werden mit einer angemessenen und verhältnismäßigen Frist, mindestens jedoch ein (1) Monat vor dem geplanten Wirksamwerden der Änderungen, auf die geänderten Helper-Service Bedingungen schriftlich (einschließlich per E-Mail und SMS) hingewiesen. Bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt eine Erläuterung der Änderungen.
13.3 Kündigungsrecht der Nutzer. Nutzer können das Vertragsverhältnis mit Lalamove zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei kündigen. Lalamove wird die Nutzer auf dieses Recht in der Mitteilung über die Änderung dieser Helper-Service Bedingungen gesondert hinweisen.
13.4 Keine Anwendbarkeit auf Preisänderungen. Diese Regelung umfasst keine Änderungen, welche die Preise betreffen. - Sprachversionen. Für den deutschen Markt ist die deutsche Sprachversion dieser Helper-Service Bedingungen allein maßgeblich.